1. Teilnahmebedingungen Eine Anmeldung für den Flohmarkt ist nicht nötig. Kommen Sie ganz einfach auf das Gelände. Unser Personal weist Ihnen dann einen Standplatz zu und kassiert die Standgebühren. Teilnehmen kann jeder private Anbieter der gebrauchte Gegenstände verkauft. Betreiber von Neuwarengeschäften müssen im Besitz eines gültigen Gewerbes sein und können auf den festgesetzten Marktveranstaltungen teilnehmen. Sonder- und Lebensmittelstände sowie Imbissbetreiber können nur mit einer entsprechenden Vereinbarung teilnehmen. Es darf nur der von den Ordnerdiensten zugewiesene Platz eingenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes. Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung kommt.
2. Veranstaltungszeit Die Marktzeiten sind jeweils: an Sonn- und Feiertagen von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
3. Aufbauzeiten in den Monaten April bis Oktober an Sonn- und Feiertagen ab 5:00 Uhr
in den Monaten November bis März an Sonn- und Feiertagen ab 6:00 Uhr.
4. Nicht gestattet ist: - der Verkauf von Lebensmitteln, außer nach besonderer Genehmigung durch den Veranstalter. - der Verkauf von Kühlschränken, Herden, Waschmaschinen, Schleudern, Wäschetrocknern, Autobatterien sowie Autoreifen
- der Verkauf von Waffen (im Sinne des Waffengesetzes),
- der Verkauf von Tieren, auch von Tieren, die geschützt sind durch das Artenschutzgesetz sowie durch das Naturschutzgesetz
- der Verkauf von Pornographie, von Videokassetten, CD`s sowie Computerspiele, die gegen Gesetze oder Verordnungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes und StGB verstoßen.
5. Zulassungsbedingung Die Zulassung erfolgt nur unter Anerkennung der Bestimmungen dieser Marktregeln. Eine besondere Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich.
WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH!
Ihr Markt-Team marktcom Veranstaltungsgesellschaft mbH Abteilung Bremen